Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen nach sich.
Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche
Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Mit ihm wer-
den auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
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